Lernfahrausweis ab 17-jährig

 

Das Wichtigste kurz erläutert.

Seit 2021 können Jugendliche schon mit 17 Jahren einen Lernfahrausweis beantragen. Was du über diese neue Regelung wissen musst, erfährst du hier von der BE-Fahrschule.
 
Lernphase von 12 Monaten (unter 20-jährige)
 
Seit dem 1.1.2021 kannst du den Lernfahrausweis schon vor deinem 18. Geburtstag beantragen. Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters (17-jährig) erhältst du danach den Lernfahrausweis.
 
Nun beginnt die 12-monatige Lernphase (Ausbildung und fakultative Begleitfahrten).
 
Die Ausbildung wird durch die BE-Fahrschule gemäss den gesetzlichen Vorgaben, in regelmässigen Abständen während diesen 12 Monaten durchgeführt. Diese 12-monatige Lernphase gilt für alle, die die Theorieprüfung zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr absolvieren und einen Lernfahrausweis beantragt haben.
Das erlernte kannst du, wenn du willst, danach bei privaten Übungsfahrten mit einer Begleitperson üben und festigen.
Wichtig: Die Begleitperson bildet nicht aus, sondern begleitet dich lediglich.
Melde dich deshalb sofort nach dem Erhalt des Lernfahrausweises bei der BE-Fahrschule an, um mit der Ausbildung starten zu können. Erst nach einer vollständigen 12-monatigen Lernphase, kannst du die praktische Fahrprüfung absolvieren.
 
 
Anmerkung zu «Begleitetes Fahren»
 
Der Lernfahrausweis erlaubt es dir, bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer die Ausbildung zu absolvieren und parallel dazu das Erlernte mit einer Begleitperson aus deinem privaten Umfeld (Eltern, Geschwister, Freunde usw.) zu vertiefen. Wenn du privat Übungsfahrten unternimmst, muss deine Begleitperson seit mindestens drei Jahren im Besitz des Führerscheins sein und das 23. Altersjahr vollendet haben. Zudem kann und muss die Begleitperson im Notfall während der Fahrt jederzeit die Handbremse betätigen können.
Achtung: elektronische Handbremsen benötigen zusätzliche Abklärungen. Und wie oben schon erwähnt: Die Begleitperson bildet nicht aus, sondern begleitet dich lediglich.
 
 
Gründe für die Gesetzesänderung
 
Diese 12-monatige Lernphase soll die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen. In dieser Zeit sollst du möglichst viel Erfahrung hinter dem Lenkrad sammeln. Wir von der BE-Fahrschule bilden dich zu einem sicheren Verkehrsteilnehmer/-in aus. Das Unfallrisiko soll damit nach der praktischen Fahrprüfung deutlich reduziert werden.